AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CATSTec GmbH

(Stand: April 2011)

1. Allgemeines

Für alle Leistungen, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von trainingsbezogenem Rat und Auskunft sowie Trainingsmaßnahmen und Support (Anwendungsunterstützung vor Ort) sowie Beratung durch die CATSTec GmbH (nachfolgend „CATSTec“ genannt) an den Auftraggeber, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, CATSTec hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand übernimmt CATSTec nur, wenn dies gesondert vereinbart wird. Hierfür gelten gleichfalls die vorliegenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall für solche Leistungen besondere Bedingungen vereinbart sind.

2. Anmeldung und Bestätigung

Die Seminar-/Trainingsangebote und Support (Anwendungsunterstützung) von CATSTec sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Abweichungen von Beschreibungen aufgrund technischer Neuerungen sind vorbehalten.

Anmeldungen zu Schulungen und sonstigen Veranstaltungen von CATSTec haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Dabei kann die Anmeldung per Anmeldeformular oder mit namentlicher Nennung der angemeldeten Personen, Trainings-/Qualifizierungsbezeichnung sowie ggf. Terminangabe/-wunsch mittels Telefax oder postalischer Zustellung, oder online per WEB auf terminierte Veranstaltungen und Wartelisten erfolgen.

Anmeldungen per Telefon oder persönlich mitgeteilt, können nur akzeptiert werden, wenn diese umgehend vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Es gibt keinen Anmeldeschluss. Anmeldungen können ganzjährig erfolgen. Die Anmeldung gilt mit der Einladung zum Seminar/Training durch CATSTec als angenommen. Mit der Anmeldung werden die vorliegenden Teilnahmebedingungen anerkannt. Die fehlerhafte Übermittlung telegraphischer, fernschriftlicher oder telefonischer Anmeldungen, sowie Weisungen geht auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen seiner E-Mail-Adresse CATSTec unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber registriert die jeweiligen Teilnehmer bei CATSTec. Für die Registrierung muss der Auftraggeber CATSTec den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Betrieb, Telefon und E-Mail-Adresse des Teilnehmers mitteilen. CATSTec ist berechtigt, die Registrierung eines Teilnehmers abzulehnen.

3. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen, im jeweiligen Schulungsangebot ausgeschriebenen Preise bzw. individuelle Preisvereinbarungen. Die Teilnehmergebühren werden dem Auftraggeber pro Teilnehmer berechnet und beinhalten die Seminar-/Trainingsdurchführung. Mit Erscheinen eines neuen Seminar-/Trainingsangebotes verlieren alle vorhergehenden Ausgaben ihre Gültigkeit. Sämtliche Fahrt-, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Kosten der Trainingsteilnehmer sind nicht in den Preisen enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Änderungen der Seminar-/Trainingsdauer und/oder Inhalte/Themen, behält sich CATSTec eine Änderung der Preise vor, die jedoch in jedem Fall vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.

Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar/Training bzw. an der Veranstaltung, ebenso wie zu spätes Erscheinen oder früheres Gehen der Teilnehmer, sowie nicht erfolgreicher Abschluss der Lernerfolgskontrolle berechtigt nicht zur Preisreduzierung.

Die Preise für Trainer- oder Beratertage bei Seminaren oder kundenspezifischen Trainings- und Beratungstagen werden gesondert vereinbart.

4. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind nach Durchführung der Dienstleistung und Übersendung der Rechnung an den Auftraggeber ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführtem Training an den Auftraggeber. Der Rechnungsbetrag ist mit Übersendung der Rechnung fällig und unverzüglich zu begleichen.
CATSTec ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältesten Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist CATSTec berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Gegen Ansprüche von CATSTec kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Auftrag beruht.

5. Trainingsleistungen und Referenteneinsatz

CATSTec behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, angekündigte Referenten/Trainer durch gleichwertige Ersatzreferenten/ Trainer zu ersetzen und notwendige Änderungen des Seminars-/Trainingsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

Des Weiteren behält sich CATSTec vor – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.

6. Trainings

Die Trainings finden in den Räumlichkeiten von CATSTec in der Otto-Lilienthal-Straße 36, in 71034 Böblingen statt.
Auf Wunsch des Auftraggebers führt CATSTec bestimmte Trainings in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (Inhouse-Trainings) durch. Inhouse-Trainings bedürfen der einzelvertraglichen Regelung mit CATSTec. Bei Anfrage klärt CATSTec mit dem Auftraggeber die für das Training erforderlichen Rahmenbedingungen und erstellt ein schriftliches Angebot. Der Auftraggeber hat das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich anzunehmen. Anderenfalls ist CATSTec an das Angebot nicht gebunden.

Entsprechend der von CATSTec genannten Rahmenbedingungen liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die Rahmenbedingungen für das Inhouse-Training sicher zu stellen. Für Inhouse-Trainings werden zwischen dem Auftraggeber und CATSTec Preise und Leistungen einzelvertraglich vereinbart und, falls nicht besonders geregelt, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

7. Techniker-Tag

Inhouse-Techniker-Tag (Tage) bedürfen der einzelvertraglichen Regelung mit CATSTec. Bei Anfrage klärt CATSTec mit dem Auftraggeber die erforderlichen Support-Maßnahmen vor Ort (Rahmenbedingungen) und erstellt ein schriftliches Angebot. Der Auftraggeber hat das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich anzunehmen. Anderenfalls ist CATSTec an das Angebot nicht gebunden.

Entsprechend der von CATSTec genannten Rahmenbedingungen liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die Rahmenbedingungen für einen Techniker-Tag sicher zu stellen. Für den Techniker-Tag vor Ort werden zwischen dem Auftraggeber und CATSTec Preise und Leistungen einzelvertraglich vereinbart und, falls nicht besonders geregelt, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

8. Beratungstätigkeit

Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebots von CATSTec an den Auftraggeber versandt und von ihm schriftlich angenommen wird.
Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungsleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten. Die Beratungsleistung von CATSTec ist erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

9. Rücktrittsrecht des Auftraggebers

Der Rücktritt vom Seminar/Training durch den Auftraggeber hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Der Rücktritt ist bis 21 Kalendertage vor Seminar-/Trainingsbeginn kostenlos. Bei Absage zwischen 20–6 Tage vor Seminar-/Trainingsbeginn berechnet CATSTec 20% der Seminargebühr. Sollte die Absage zwischen 5–1 Tag bei CATSTec eingehen, werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage berechnet CATSTec den vollen Trainingspreis. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei CATSTec.
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, ohne dass dadurch weitere Gebühren entstehen. Für individuell vereinbarte Seminare/Trainings gelten die vertraglichen Vereinbarungen.

10. Rücktrittsrecht der CATSTec GmbH

CATSTec kann vom Vertrag zurücktreten, insbesondere falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Trainers/Referenten oder aus Gründen, die nicht von CATSTec zu vertreten sind, ausfallen muss. CATSTec wird – vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts – versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin und / oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Auftraggeber hiermit einverstanden ist.

CATSTec ist ferner dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber oder ein Teilnehmer des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt. Weiterhin behält sich CATSTec vor, Teilnehmer, die fehlerhafte Angaben übermitteln, zu sperren.

Ergeben sich bei bzw. nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und ist die Begleichung der entstandenen und entstehenden Nutzungs- oder sonstigen Gebühren dadurch gefährdet, ist CATSTec berechtigt, nach Vorankündigung vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht begleicht.

11. Haftung

Hat CATSTec aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet CATSTec nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Die Haftung bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Für entgangene Nutzung haftet CATSTec GmbH nicht. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet CATSTec unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von CATSTec bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von CATSTec. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Unabhängig von einem Verschulden von CATSTec bleibt eine etwaige Haftung von CATSTec bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet CATSTec nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

12. Urheberrechte

Teilnehmerunterlagen von CATSTec sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. CATSTec behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch CATSTec ist die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe in jedweder Form (z.B. Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder anderer Verfahren) der Teilnehmerunterlagen vor, während und nach der Veranstaltung, auch zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung unzulässig. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren von CATSTec eingesetzt wird. Die Regelungen insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts finden Anwendung.

Bei vom Auftraggeber durchgeführten Seminaren verpflichtet er sich, den urheberrechtlichen Schutz entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte von CATSTec hinweist.
Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt CATSTec der Urheber. Die Übertragung der Urheberrechte an den Auftraggeber bedarf einer einzelvertraglichen schriftlichen Regelung.

13. Datenschutz/Sicherheit

CATSTec ist berechtigt, die bei Vertragsabschluss, bei der Online-Registrierung und im Rahmen des Seminars/Trainings vom Teilnehmer angegebenen Daten für Zwecke der Schulung und Schulungsgestaltung zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Teilnehmers. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verarbeitung der Daten der von ihm angemeldeten Teilnehmer datenschutzrechtlich zulässig ist.

Unsere komplette Datenschutzerklärung können Sie anfordern bei Sandra.Sachse@remove-this.catstec.de

Teilnehmer des Seminars/Trainings sind aufgefordert, während des Seminars/Trainings den Weisungen der durch CATSTec eingesetzten Referenten/Trainer zu folgen. Die am jeweiligen Trainingsort geltenden Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Für Beschädigungen oder Verschmutzungen von Kleidungsstücken und persönlichen Gegenständen des Teilnehmers während des Seminars/Trainings besteht keine Haftung.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. CATSTec ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftraggebers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

Für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort ist Stuttgart.

CATSTec GmbH, Geschäftsführer: Jürgen Sachse, Rainer Müller, Geschäftssitz Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen, Registergericht Stuttgart HRB 734874, USt.ID-Nr.: DE 273320893